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Ausgaberichtlinien

Kulturpass-Regeln


Der  "Kulturpass" gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Erwachsenen und die im steirischen Familienpass eingetragenen Kinder (bis zum 16. Lebensjahr) in Begleitung eines Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Wenn der Kulturpass nicht mehr benötigt wird, ist er zurückzugeben. Der "Kulturpass" gilt bei mehr als 90 KulturveranstalterInnen, die Partner von "Hunger auf Kunst & Kultur" sind.

 

Generalprobe2
"Carmen"/Helmut-List-Halle, styriarte 2005/ foto credits: Werner Kmetitsch


Wer bekommt einen Kulturpass?


⋅   Menschen, denen Ausgleichszulage zusteht
⋅   Menschen, die momentan Sozialhilfe oder Notstandshilfe beziehen
⋅   Menschen, die wenig Arbeitslosengeld bekommen
⋅   Zivildiener
⋅   Menschen, die sich in einer prekären Lebenssituation befinden
⋅   Jugendliche, deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
⋅   Menschen, die AsylwerberIn sind
 

Wo werden die Kulturpässe ausgegeben?


Der Kulturpass wird derzeit von über 90 sozialen und karitativen Einrichtungen und den Geschäftsstellen des AMS - Steiermark ausgegeben (siehe "Ausgabestellen").

 

Wo gilt der Kulturpass?

 

Die Liste der Partnerorganisationen, bei denen der Kulturpass gilt, finden Sie unter "Kultureinrichtungen".