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Kulturpass

 

Der Kulturpass gilt 6 Monate oder 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.


Der Pass gilt für 1 Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.


Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig.


Unsere Ausgabepartner sind: soziale & karitative Einrichtungen, das AMS Wien und die Sozialzentren der Stadt Wien.

 

Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
  • Personen, die eine der folgenden AMS-Geldleistungen beziehen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Deckung des Lebensunterhaltes, Überbrückungshilfe oder Pensionsvorschuss). Der Tagsatz der jeweiligen Leistung liegt unter € 34,36,- / Tag.
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (MindestpensionistInnen)
  • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben (nähere Infos dazu siehe Richtlinien zur Vergabe)
  • AsylwerberInnen, Flüchtlinge
   Richtlinien allgemein (PDF, 91 KB)
   Richtlinien AMS (PDF, 60 KB)
 
 
 
Der Kulturpass