Hilfe in besonderen Lebenslagen

15.09.23, Burgenland
Die Hilfe in Form von Geld- oder Sachleistungen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind und der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Diese kann direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Magistrat) oder über ein Online-Formular beantragt werden.