Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kulturpass haben Personen mit wenig Einkommen.

  • Bezieher*innen der Sozialhilfe/Mindestsicherung
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen).
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, die Arbeitslosengeld (AMS) oder Notstandshilfe beziehen und deren Tagsatz unter € 52,41 liegt.
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt (die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst, siehe Kasten links).
  • Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung.
  • Kinder/Jugendliche, wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.
  • Personen, die Krankengeld (Krankenstand) unter dem Tagsatz von € 52,41 beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, die in Mutterschutz/oder Karenz sind bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Personen, die selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen unter € 18.866,- pro alleinstehender Person liegt (Vorlage Einkommenssteuerbescheid).


 

Keinen Anspruch haben:

  • Weiterbildungsgeldbezieher*innen (Bildungsgeldbezieher*innen), Fachkräftestipendium
  • Bezieher*innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher*innen 
  • Studierende (Ausnahme: BezieherInnen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler*innenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige