Kulturpass für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Bereits als die ersten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Österreich kamen, waren der Hunger auf Kunst und Kultur und die Nachfrage nach Kulturpässen groß. Es war daher notwendig, schnell und unbürokratisch zu helfen: Der Vertriebenenausweis reichte als Nachweis zur Anspruchsberechtigung aus, um ein Jahr befristet Anspruch auf einen Kulturpass und damit freien Zugang zu Kunst und Kultur zu haben.
Ein Jahr später werden die Anspruchskriterien für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nun schließlich unseren generellen Anspruchskriterien angeglichen. D.h. für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gilt wie für alle anderen auch, dass deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegen muss, um Anspruch auf einen Kulturpass zu haben.
 
Informationen zur Armutsgefährdung entnehmen Sie bitte unserer Website unter „Wer hat Anspruch“