Die Vergabegrenze
Für die Berechnung der Einkommensgrenze bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.Aktuell (Stand Juni 2020) liegt die Grenze für eine alleinstehende Person bei € 1.286 (12 x im Jahr) oder bei € 1.103 (14 x im Jahr) bzw. bei € 15.437 pro Jahr.
Für Familien bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern liegt die Grenze bei € 2.701 (12 x im Jahr) oder € 2.316 (14 x im Jahr) oder € 32.418 pro Jahr.
Hier können Sie die Berechnung der Grenzen nach den verschiedenen Haushaltsgrößen downloaden:
Die Vergabegrenzen für weitere Haushaltstypen werden folgendermaßen berrechnet:
Die Grenze für eine alleinstehende Person (siehe oben) wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).
Hier können Sie die Berechnung der Grenzen nach den verschiedenen Haushaltsgrößen downloaden: