Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die sich Kunst & Kultur im Moment nicht leisten können

  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Vergabegrenze liegt (siehe Infos zur Vergabe)
  • Bezieher*innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS)
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen)
  • Personen, die Notstandshilfe beziehen
  • Personen, die Leistungen des AMS beziehen und deren Bezug unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn das Einkommen der Eltern unter der Vergabegrenze liegt (siehe Infos zur Vergabe)

 
 

Keinen Anspruch haben

  • Studierende (Ausnahme: Bezieher*innen von Sozialleistungen der Österr. HochschülerInnenschaft)
  • Volontär*innen bzw. Freiwillige

 
 

Die Vergabegrenze

Für die Berechnung der Einkommensgrenze bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage. 

Aktuell (Stand: Mai 2025) liegt die Grenze für eine alleinstehende Person bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 1.661 (12 x im Jahr) oder bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 1.423 (14 x im Jahr) bzw. bei einem Jahreseinkommen von netto € 19.926.

Für Familien bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern liegt die Grenze bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 3.488 (12 x im Jahr) oder bei einem monatlichen Netto-Einkommen von € 2.988 (14 x im Jahr) oder bei einem Jahreseinkommen von netto € 41.845 pro Jahr.

Die Vergabegrenzen für weitere Haushaltstypen werden folgendermaßen berrechnet:
Die Grenze für eine alleinstehende Person (siehe oben) wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (ab 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).

Hier können Sie die Berechnung der Grenzen nach den verschiedenen Haushaltsgrößen downloaden: