Wo bekomme ich den Kulturpass?

Von Ihrer Einkommenssituation und Ihrem Wohnort ist es abhängig, welche Stelle bzw. soziale Einrichtung für die Überprüfung und Vergabe des Kulturpasses zuständig ist.

Der Kulturpass wird von vielen karitativen Hilfs- und Betreuungsorganisation sowie Gemeinden an ihre Klient*innen oder Bewohner*innen ausgegeben.

Der Kulturpass gilt  1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Der Pass gilt für 1 Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig