Wo bekomme ich den Kulturpass?

Es ist von Ihrer derzeitigen Einkommenssituation (das Haushaltseinkommen muss unter der  Armutsgefährdungsgrenze liegen) und Ihrem aktuellen Wohnort abhängig, welche Stelle bzw. welche soziale Einrichtung für die Überprüfung und Vergabe des Kulturpasses zuständig ist.


Wer muss Wohin, um den Kulturpass zu bekommen?

Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerk

  • Mindest-, Berufsunfähigkeits- oder InvaliditätspensionbezieherInnen - bei Mindestpension bzw. Einkommensnachweis
  • geringe Einkünfte trotz Arbeit und in Wien wohnhaft
  • beim AMS ohne Bezug gemeldet
  • Krankenstand- und Krankengeld-BezieherInnen
  • Mutterschutz/oder Karenz und Kinderbetreuungsgeld
  • selbständig erwerbstätig oder freiberuflich

Liste der Nachbarschaftszentren
(Nachbarschaftshilfe, Kontaktstelle, Karenz-Mutterschutz) -

Telefonische Terminvereinbarung vorher erforderlich!
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, es gibt mitunter Terminwartezeiten von bis zu 3 Wochen.

Bedingung:
Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze bzw. unter dem Tagsatz von € 46,40 bzw. das Jahreseinkommen ist unter € 16.706,- pro alleinstehender Person.

Neu seit 1.1.2022:
Pensionist*innen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt, wird der Kulturpass für 2 Jahre ausgestellt.

  • Mindest-, Berufsunfähigkeits- oder InvaliditätspensionbezieherInnen - bei Mindestpension bzw. Einkommensnachweis
  • geringe Einkünfte trotz Arbeit und in Wien wohnhaft
  • beim AMS ohne Bezug gemeldet
  • Krankenstand- und Krankengeld-BezieherInnen
  • Mutterschutz/oder Karenz und Kinderbetreuungsgeld
  • selbständig erwerbstätig oder freiberuflich



Sozialzentrum der Stadt Wien (MA 40)

Wiener Mindestsicherungsbezieher*innen (siehe Liste der Sozialzentren bei Wiener Mindestsicherung WMS)




AMS-Landesgeschäftsstelle, Ungargasse 37, 1030 Wien

Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezieher*innen (bei Bezug von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe)

Bedingung:
Tagsatz unter € 46,40

Für neu auszustellende Kulturpässe gilt wie folgt:
Kund*innen müssen ihre Anfrage betreff Ausstellung eines Kulturpasses mit Bekanntgabe des Namens und ihrer Sozialversicherungsnummer an die folgende E-Mail-Adresse senden 

Das Ansuchen wird anschließend geprüft. Liegt eine Anspruchsberechtigung vor, dann wird der Kulturpass postalisch von der Landesgeschäftsstelle Wien an den/die Antragsteller*in an die Wohnadresse übermittelt.

In Ausnahmefällen (ohne elektronischen Zugang) kann der Kulturpass in der Landesgeschäftsstelle des AMS Wien während den regulären Öffnungszeiten beantragt werden.



Projektträger des AMS - siehe Liste Kurs- und Projektträger AMS

AMS-Geld (arbeitslos oder Notstandshilfe-BezieherInnnen und in einer Kursmaßnahme)

Bedingung:
Tagsatz unter € 46,40



Karitative Hilfs- und Betreuungsorganisationen

Klient*innen oder Bewohner*innen (siehe Liste An ihre Klient*innen oder Bewohner*innen)